Bitte lesen Sie sich unbedingt zuerst die Seite “Austritt” durch. Sie enthält grundsätzliche Informationen!
StadtInnsbruck
Das Magistrat der Stadt Innsbruck verlangt ein Kopie eines Lichtbildausweises sowie einen Nachweis über die Angehörigkeit zur Religionsgemeinschaft. Diese Unterlagen können entweder persönlich eingereicht werden oder schriftlich oder per Fax eingesendet werden. Falls sie ihn nicht persönlich vorbeibringen müssen sie einen kurzen Begleitbrief mitsenden (Formularvorlage). > Die BH Innsbruck-Land finden Sie weiter unten in der Liste!
Anschrift:
Stadtmagistrat Innsbruck Standesamt und Personenstandsangelegenheiten Maria-Theresien-Str. 18 6010 Innsbruck
Bei der BH Imst kann man persönlich, schriftlich oder mittels E-Mail seinen Austritt bekannt geben. Man muss den Taufschein (in Kopie) und einen Lichtbildausweis (in Kopie) mitnehmen / mitschicken.
Bei der BH Innsbruck Land kann man austreten in dem man persönlich vorspricht oder schriftlich seinen Austritt bekannt gibt. Mitzubringen bzw. mitzusenden sind der Taufschein sowie ein Lichtbildausweis (bzw. eine Kopie davon). Falls sie schriftlich austreten wollen müssen Sie auch noch ein Schreiben verfassen (Formularvorlage)
Anschrift:
BH Innsbruck-Land Gilmstraße 2 6020 Innsbruck
Parteienverkehr:
Mo 08.00h bis 12.00h und 14.30h bis 16.30h Di - Fr 08.00h bis 12.00h
Bei der BH Kitzbühel kann man persönlich, schriftlich, per fax oder per E-Mail den Austritt bekannt geben. Mitzubringen/mitzusenden sind eine Kopie des Taufscheins, eine Kopie eines Ausweises und bei einer nicht persönlichen Übermittlung auch ein formloses Schreiben (siehe Vorlage)
Bei der BH Kufstein können Sie persönlich, schriftlich und per Fax ihren Austritt bekannt geben. Sie benötigen für den Kirchenaustritt einen Lichtbildausweis und den Taufschein bzw. ihre Beitragsnummer der Kirchengemeinschaft.
Anschrift:
BH Kufstein Boznerplatz 1 - 2 6330 Kufstein
Fax:
05372/606-6005
Parteienverkehr:
Mo 8:00h bis 12:30h und 13:30h bis 16:30h Di - Fr 8:00h bis 12:00h (Nachmittags n. Vereinb.)
Bei der BH Landeck muss man persönlich den Austritt bekannt geben. Mitzubringen sind dabei ein Lichtbildausweis sowie der Taufschein (falls vorhanden).
Anschrift:
BH Landeck Innstraße 5 6500 Landeck
Parteienverkehr:
Mo 8:00h bis 12:00h und 14:00h bis 16:00h (Freitags nur 8:00h bis 12:00h)
Bei der BH Lienz kann man persönlich und auf schriftlichem Weg den Austritt bekannt geben. Mitzusenden bzw. mitzubringen sind neben dem ausgefülltem Formular (nur bei schriftlicher Übermittlung) auch noch eine Kopie des Meldescheins, eine Kopie des Taufschein sowie eine Kopie eines Lichtbildausweises.
Anschrift:
BH Lienz Dolomitenstraße 3 9900 Lienz
Parteienverkehr:
Mo - Fr 8:00h bis 12:00h und zusätzlich Mo 14:30 bis 16:30h
Bei der BH Schwaz kann man persönlich oder per Post den Austritt erklären. Mitzubringen bzw. in Kopie mitzusenden, sind ein Taufschein / Taufbestätigung und ein Lichtbildausweis. Bei einem schriftlichen Austritt muss auch noch ein formloses Schreiben (Vorlage) mitgesendet werden.
Anschrift:
Franz-Josef-Straße 25 6130 Schwaz
Parteienverkehr:
Mo 07.30h bis 12.00h und 14.00h bis 19.00h Di - Do 07.30h bis 12.00h und 14.00h bis 16.30h Fr 07.30h bis 12.00h