Dokumente für den Kirchenaustritt

Für den Kirchenaustritt brauchen Sie einen Lichtbildausweis und Ihren Taufschein oder ein anderes Dokument, das Ihre Mitgliedschaft in der katholischen Kirche nachweist.

Kirchenbeitrag nach dem Austritt

Der Kirchenbeitrag ist nach dem Austritt noch bis Ende des Monats, in dem die Bekanntgabe bei der Behörde eintrifft, zu zahlen.

Dokumente für den Kirchenaustritt

Lichtbildausweis, Taufschein (alternativ: Trauschein, Schreiben der Kirchenbeitragsstelle, Nummer des Kirchenbeitragskontos)

Kosten des Kirchenaustritts

Der Austritt aus einer Glaubensgemeinschaft ist kostenlos. Wenn Sie von der staatlichen Behörde eine Bestätigung über den Kirchenaustritt möchten, verrechnet diese dafür üblicherweise eine Gebühr von ca. 15 Euro.

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Auswirkungen des Kirchenaustritts

Ein Austritt aus der katholischen Kirche hat zivilrechtliche sowie kirchenrechtliche Folgen. Als getaufter Christ sind Sie Mitglied der Gemeinschaft der Gläubigen. Diese Zugehörigkeit können Sie nicht verlieren. Dennoch ist die formale Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der katholischen Kirche Voraussetzung für:

 

  • den Empfang der Kommunion
  • den Empfang der Firmung
  • die kirchliche Eheschließung mit der Trauung in der Kirche
  • die Funktion eines Tauf- oder Firmpaten
  • ein kirchliches Begräbnis (eine Begleitung der Angehörigen ist dennoch möglich)
  • die Anstellung in einigen Einrichtungen der katholischen Kirche.

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